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PDF in XRechnung umwandeln: so kommen Sie zur E-Rechnung

Eine PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung. Eine XRechnung entsteht nicht aus dem Bild der Rechnung, sondern aus ihren Daten. Diese vier Wege führen dahin, vom sichersten zum aufwendigsten.

  1. Aus der Rechnungssoftware exportieren. Viele Rechnungs- und Buchhaltungsprogramme können XRechnung oder ZUGFeRD ausgeben, oft als Einstellung beim Kunden oder beim Export. Für öffentliche Auftraggeber zusätzlich die Leitweg-ID als Käuferreferenz (BT-10) eintragen.
  2. Den Absender fragen. Haben Sie die PDF bekommen, bitten Sie den Rechnungssteller um die XRechnung (XML) oder eine ZUGFeRD-PDF ab Profil EN 16931.
  3. Im Portal des Empfängers erfassen. Rechnungseingangsplattformen öffentlicher Auftraggeber bieten oft ein Web-Formular, in das Sie die Rechnungsdaten eintippen; daraus entsteht die XRechnung.
  4. Mit einem Umwandlungswerkzeug. Programme, die eine PDF auslesen und daraus XML erzeugen, müssen jedes Feld erkennen. Steuersätze, Summen und Pflichtangaben gehen dabei leicht verloren. Das Ergebnis vor dem Versand prüfen.
Reine PDF
Keine E-Rechnung, nur übergangsweise zwischen Unternehmen erlaubt
ZUGFeRD / Factur-X
PDF mit eingebetteter XML: E-Rechnung ab Profil EN 16931 (COMFORT); MINIMUM und BASIC WL genügen nicht
XRechnung
XML-Datei (CII oder UBL), Kennung in BT-24: urn:cen.eu:en16931:2017#compliant#urn:xeinkauf.de:kosit:xrechnung_3.0
Empfangen
Pflicht für Unternehmen im Inland seit 1.1.2025
Versenden
Pflicht ab 2027 (über 800.000 € Vorjahresumsatz), ab 2028 für alle

Nach dem Erstellen: vor dem Versand prüfen

Öffentliche Auftraggeber und viele Unternehmen prüfen eingehende E-Rechnungen mit dem KoSIT-Validator und weisen ab, was eine Regel verletzt. Laden Sie Ihre XML oder ZUGFeRD-PDF hier hoch: Sie sehen jede verletzte Regel mit Anleitung zur Behebung.

E-Rechnung kostenlos prüfen

Unterschied zwischen EN 16931 und XRechnung: EN 16931 oder XRechnung?

Häufige Fragen

Kann ich eine PDF-Rechnung in eine XRechnung umwandeln?

Nicht verlustfrei. Eine PDF ist ein Bild der Rechnung; die XRechnung braucht die Daten als strukturierte Felder (Käuferreferenz, Steuersätze, Summen, Bankverbindung). Am sichersten erzeugen Sie die XRechnung dort, wo die Rechnung entsteht: in der Rechnungs- oder Buchhaltungssoftware. Werkzeuge, die eine PDF per Texterkennung auslesen, müssen jedes Feld raten. Prüfen Sie ihr Ergebnis deshalb immer.

Ist eine PDF per E-Mail noch erlaubt?

Zwischen Unternehmen in Deutschland (B2B) übergangsweise ja: bis Ende 2026 mit Zustimmung des Empfängers, für Unternehmen mit höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz bis Ende 2027. Ab 2028 müssen alle Unternehmen im Inland E-Rechnungen versenden. Empfangen können müssen sie E-Rechnungen schon seit dem 1.1.2025. Ausgenommen sind unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Rechnungen an Privatkunden.

Reicht eine ZUGFeRD-PDF?

Ja, wenn die eingebettete XML mindestens dem Profil EN 16931 (COMFORT) entspricht, oder dem Profil XRECHNUNG. Die Profile MINIMUM und BASIC WL enthalten zu wenige Daten und sind keine E-Rechnung. Öffentliche Auftraggeber verlangen meist eine XRechnung.

Woran erkenne ich, dass meine Datei eine XRechnung ist?

Eine XRechnung ist eine XML-Datei (Syntax CII oder UBL) mit der Kennung urn:cen.eu:en16931:2017#compliant#urn:xeinkauf.de:kosit:xrechnung_3.0 im Element BT-24. Laden Sie die Datei bei XRechnung-Check hoch: Wir zeigen das Format, das ZUGFeRD-Profil und jede Regel, an der sie scheitert.

Was kostet die Prüfung?

Nichts. XRechnung-Check prüft XML- und ZUGFeRD-Dateien kostenlos nach dem offiziellen KoSIT-Regelwerk; die Datei wird nicht gespeichert.

Erläuterung von XRechnung-Check nach dem Wachstumschancengesetz (§ 14 und § 27 Abs. 38 UStG), keine Steuer- oder Rechtsberatung. Welche Form ein Empfänger verlangt, legt er selbst fest.